iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Überstunden sind von den Arbeitnehmenden zu beweisen...

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht schützte die Erwägungen der Vorinstanz, wonach Umstrukturierungen und nicht gesundheitliche Belange der arbeitnehmenden Person ausschlaggebend für die Kündigung waren und stellte klar, dass die Arbeitnehmenden die Beweislast haben bezüglich Überstunden, auch wenn die arbeitgebende Person ihre Pflicht zur Erfasssung der Arbeitszeit verletzt.
iusNet AR-SVR 11.08.2020

Mangelnde Arbeitsleistung und respektloses Verhalten der vorgesetzten Person

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die mangelnde Arbeitsleistung ein sachlicher Grund für eine ordentliche Kündigung ist und die betroffene arbeitnehmende Person nicht besonders in ihrer Persönlichkeit verletzt worden war, was die Kündigung allenfalls hätte missbräuchlich werden lassen.
iusNet AR-SVR 30.07.2020

Vertragsfreiheit ist auch die Freiheit, keinen Vertrag abzuschliessen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht kam zu einem anderen Ergebnis als die Vorinstanz und beurteilte die fristlose Kündigung nach einer Verweigerung der Versetzung als ungerechtfertigt, obwohl dem Arbeitnehmer bekannt war, dass regelmässige Versetzungen ins Ausland mit der ausgeübten Tätigkeit einher gingen.
iusNet AR-SVR 30.07.2020

Eskalation nach Spannungen am Arbeitsplatz

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Ermessen der Vorinstanz, wonach verbale Beleidigungen im Zuge der Eskalation vorheriger Spannungen am Arbeitsplatz, die Kontaktaufnahme zu einer Lieferantin und (zu) langsames Arbeiten (nach entsprechender Verwarnung) eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen, bundesrechtskonform augeübt worden war.
iusNet AR-SVR 30.07.2020

Eine unfähige vorgesetzte Person allein ist noch kein Mobbing

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Vorinstanz kein Bundesrecht verletzt, indem es die Voraussetzungen von Mobbing nicht als erfüllt ansah. Der "harte" Führungsstil einer vorgesetzten Person gegenüber einer unterstellten Person führte zu einem zwischenmenschlichen Konflikt am Arbeitsplatz und schliesslich zu einer Arbeitsunfähigkeit.
iusNet AR-SVR 14.07.2020

Arbeitsplatz ohne natürliche Beleuchtung braucht nicht zwingend ein Kontaktfenster

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellte klar, dass zwischen Arbeitsplätzen mit natürlichem Tageslicht und solchen mit Sicht ins Freie zu unterscheiden sei, was sich auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen auswirke. Vorliegend sei insbesondere die Verhältnismässigkeitsprüfung in Bezug auf den Einbau eines Kontaktfensters nicht durchgeführt worden, weshalb das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und zurückgewiesen wurde.
iusNet AR-SVR 08.07.2020

Seiten