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Delegation der Disziplinaruntersuchung an Personen ausserhalb der Bundesverwaltung

Delegation der Disziplinaruntersuchung an Personen ausserhalb der Bundesverwaltung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Delegation der Disziplinaruntersuchung an Personen ausserhalb der Bundesverwaltung

Im Juni 2019 beauftragte die Aufsichtsbehörde des Bundes über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) den externen Staats- und Verwaltungsrechtsexperten Peter Hänni mit der Leitung und Durchführung einer Disziplinaruntersuchung gegen den Bundesanwalt Michael Lauber. Der Untersuchungsleiter verfügte mit Instruktionsverfügung vom 3. Juli 2019, dass die beiden Anwälte nicht als Vertreter und Beistände des Bundesanwaltes zugelassen werden. Zugleich entzog er einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Zur Begründung machte Hänni geltend, dass seitens der Rechtsvertreter des Bundesanwaltes ein konkreter Interessenkonflikt bestehe, da sie auf der einen Seite Vertreter einer Partei im FIFA-Verfahrenskomplex seien und auf der anderen Seite den Bundesanwalt vertreten, dessen Handlungen im Zusammenhang mit dem FIFA-Verfahrenskomplex untersucht werden sollen. Gegen diese Verfügung erhoben der Bundesanwalt und seine Rechtsvertreter Mitte Juli Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben und die Verfügungsbefugnis von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung einer genügenden gesetzlichen...

iusNet AR-SVR 07.08.2019

 

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