Nichtbeförderung wegen fehlenden dienstlichen Bedürfnisses
Nichtbeförderung wegen fehlenden dienstlichen Bedürfnisses
Nichtbeförderung wegen fehlenden dienstlichen Bedürfnisses
Die Beschwerdeführerin ist beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in diplomatischen Diensten beschäftigt. Nachdem ihr die Beförderung in den Jahren 2014-2018 auf die nächsthöhere Funktion wegen fehlender Eignung verweigert wurde, erhob sie gegen die zuletzt ergangene Verfügung des EDA vom 5. März 2018 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Zur Begründung brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, dass sie aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert und rechtsungleich behandelt werde.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Nichtbeförderung der Beschwerdeführerin auf das fehlende dienstliche Bedürfnis zurückzuführen ist. Bei der Frage, ob ein dienstliches Bedürfnis für eine Beförderung bestehe, gelte es zu klären, ob der Angestellte insbesondere unter Berücksichtigung der Anzahl verfügbarer höherer Funktionen, einer ausgeglichenen Altersstruktur und der finanziellen Mittel voraussichtlich dauernd Funktionen ausüben wird, die einer höheren Lohnklasse zugewiesen sind. Es handle sich somit um eine Frage der Verwaltungsorganisation, welche das Bundesverwaltungsgericht nur mit Zurückhaltung überprüft (E. 4.3). Der Mangel an...
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