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Bundesrat stellt 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe zur Verfügung

Bundesrat stellt 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe zur Verfügung

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung

Bundesrat stellt 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe zur Verfügung

Kurzarbeitsentschädigung

Im Fonds der Arbeitslosenversicherung können bis 8 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung beansprucht werden. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort bis zum 30. September 2020 auf einen Tag reduziert. So haben Unternehmen nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, danach steht ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zu.

Zusätzlich beauftragt der Bundesrat das SECO, bis zum 20. März 2020 eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit zu prüfen. Eine entsprechende Ausweitung bedingt jedoch vorab eine Gesetzesanpassung.

Finanzielle Unterstützung - Härtefallregelung

Für besonders betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung bis zu 1 Milliarde Franken. Unterstützung soll z.B. für Liquiditätsüberbrückung oder Finanzhilfengesprochen werden. Bis zum 1. April sollen unter Federführung des EFD die diesbezüglichen Modalitäten  geprüft und...

iusNet AR-SVR 13.03.2020

 

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