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Dauer der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung bei Aufnahme einer Arbeit auf Abruf zur Überbrückung des Verlusts eines festen Arbeitsverhältnisses

Dauer der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung bei Aufnahme einer Arbeit auf Abruf zur Überbrückung des Verlusts eines festen Arbeitsverhältnisses

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung

Dauer der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung bei Aufnahme einer Arbeit auf Abruf zur Überbrückung des Verlusts eines festen Arbeitsverhältnisses

Bei einem Arbeitsverhältnis auf Abruf, das nach dem Verlust einer Vollzeitstelle nicht freiwillig, sondern um die Arbeitslosigkeit zu überbrücken, eingegangen wurde, handelt es sich nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung um eine notgedrungene Zwischenlösung, was sich auch aus der Tatsache ergibt, dass die versicherte Person bereit ist, diese Tätigkeit unverzüglich aufzugeben. Eine versicherte Person hat dann mit der Aufnahme eines Abrufverhältnisses nur das getan, wozu sie gemäss der ihr obliegenden Schadenminderungspflicht (Art. 17 AVIG) gehalten ist. Deshalb ist die Annahme eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf nach Verlust einer Vollzeitstelle als Überbrückungstätigkeit zu werden und nicht anstelle der letzten Vollzeittätigkeit als massgebendes letztes Arbeitsverhältnis zu betrachten. Wenn jedoch das Behelfsmässige, Vorläufige, das über die Arbeitslosigkeit hinweg helfen sollte, den vorübergehenden Charakter verliert und zur Dauerlösung wird, ist dies aus arbeitslosenversicherungsrechtlicher Sicht grundsätzlich systemfremd Dementsprechend entschied das Bundesgericht, dass bei einem Arbeitsverhältnis auf Abruf, das während einer laufenden Rahmenfrist aufgenommen und auch...

iusNet AR-SVR 20.04.2020

 

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