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Unfallversicherung

Unfallversicherung

Verbrühungen durch heisses Wasser in der Badewanne: Unfall oder nicht?

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Im vorliegenden, in 5er-Besetzung ergangenen Urteil beschäftigte das Bundesgericht die Frage, ob ein Ereignis als Unfall im Rechtssinn zu qualifizieren ist, bei dem eine stark alkoholisierte versicherte Person in der Badewanne ausrutschte, benommen in der Badewanne liegen blieb und sich in der Folge durch das einlaufende heisse Wasser Verbrühungen zweiten Grades an 30% des Körpers zuzog.
iusNet AR-SVR 23.05.2019

Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Invalidenversicherung
Unfallversicherung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
- aktualisiert - 
Der Nationalrat hat in seiner SItzung vom 23. September 2019 dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege fast in allen Punkten zugestimmt, mit 129 zu 48 Stimmen, bei 7 Enthaltungen. Er spricht sich damit klar für einen gesetzlichen Betreuungsurlaub für erwerbstätige Eltern kranker Kinder und von erwerbstätigen Personen mit kranken Angehörigen aus.
iusNet AR-SVR 23.05.2019

Unfallversicherungsschutz während eines Arbeitsversuchs der IV

Rechtsprechung
Unfallversicherung

8C_324/2018 (zur Publikation vorgesehen)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob eine versicherte Person während eines Arbeitsversuchs nach IVG obligatorisch unfallversichert ist.
iusNet AR-SVR 25.01.2019

Abgrenzung zwischen revisionsweiser Rentenabänderung nach Art. 17 ATSG und Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 UVG

Kommentierung
Unfallversicherung
Sabine Baumann Wey kommentiert einen interessanten Fall aus dem Bereich der obligatorischen Unfallversicherung, in dem es um die Abgrenzung zwischen revisionsweiser Rentenabänderung nach Art. 17 ATSG und Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 UVG geht.
Sabine Baumann Wey
iusNet AR-SVR 27.10.2018

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