Der Kommentar befasst sich namentlich mit der Frage, wie ein langjähriger Rentenbezug im Rahmen der Indikatorenprüfung von BGE 141 V 281 zu beurteilen ist. Basis bildet das Urteil des Bundesgerichts 8C_147/2017 vom 2. August 2017, wo das Bundesgericht eine langjährige Rentenausrichtung mit Ausgliederung aus dem Arbeitsmarkt bei der spezifischen UVG-HWS-Adäquanz-Prüfung berücksichtigt hat. Ebenfalls thematisiert wird die Problematik der langen Dauer eines Revisionsverfahrens, zumal wenn damit auf Jahre hinaus die Rente (vorläufig) entzogen wird.