Das Bundesgericht setzte sich in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Frage auseinander, ab wann eine Leistungsanpassung des Unfallversicherers zu erfolgen hat, wenn ein Rückfall oder Spätfolgen eines rechtskräftig beurteilten Unfallereignisses ausgewiesen sind, seit dem Revisionsbegehren aber keine weitere Heilbehandlung mehr stattgefunden hat.
In diesem Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob eine versicherte Person, die gemäss Unfallmeldung beim Essen von Kartoffelgratin auf einen harten Gegenstand gebissen hatte, wobei es zur Spaltung eines Backenzahns gekommen sei, einen Unfall im Rechtssinn erlitten habe.
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit spezifischen Fragen der wiedererwägungsweisen Aufhebung einer ganzen Invalidenrente der Unfallversicherung auseinander.
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht einerseits mit der Zulässigkeit der Mehrfachbefassung von Gerichtspersonen bei Rückweisungen. Anderseits setzte es sich mit der Frage auseinander, wie es sich im Licht von Art. 29 Abs. 2 BV mit dem Recht auf mündliche Anhörung verhält.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit dem Vorwurf der Diskriminierung von organisch nicht nachweisebaren Beschwerden gegenüber von solchen, die apparativ/bildgebend erklärbar sind, auseinander.