iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Einsprachelegitimation des zweiten Unfallversicherers bei Doppelbeschäftigungsverhältnissen

Kommentierung
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der besonderen Konstellation, dass eine Versicherte zum Unfallzeitpunkt zwei Beschäftigungen im Teilzeitpensum ausübte. Die Anwendung der betreffenden Koordinationsnorm führte dazu, dass der im geringen Masse betroffene Unfallversicherer ausschliesslich über den Umfang der Leistungen bestimmte, diese jedoch zum grösseren Teil zulasten des anderen Versicherers gingen. Strittig war die Rechtsmittelbefugnis des zweiten Unfallversicherers. Das Bundesgericht bestätigte eine solche aufgrund der Bindungswirkung zum verfügenden Leistungsträger.
Alain Blum
iusNet AR-SVR 24.03.2018

Vorübergehender Entzug der Betriebsbewilligung einer Gutachterstelle (2C_32/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Unfallversicherung
Das Bundesgericht schützte den vorübergehenden Entzug der Betriebsbewilligung einer Genfer Gutachterstelle. Der leitende Arzt hatte Dutzende Gutachten geändert, ohne die begutachteten Personen gesehen und ohne die Zustimmung des Gutachters eingeholt zu haben.
iusNet AR-SVR 10.03.2018

Rückweisung oder gerichtliche Sachverhaltsabklärung? Zweitgutachten oder Nachfrage beim Gutachter? (8C_558/2017)

Rechtsprechung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Aus BGE 137 V 210 ergibt sich nicht, dass das kantonale Gericht stets ein Gerichtsgutachten einholen oder aber die Sache an die Verwaltung zurückweisen müsste, wenn sich eine Ergänzung oder Präzisierung eines Gutachtens aufdrängt. Vielmehr kann es angezeigt sein, dass das kantonale Gericht solche ergänzenden Abklärungen selbst vornimmt. Weiter führt das Bundesgericht näher aus, unter welchen Voraussetzungen ein Zweitgutachten eingeholt werden darf. Offene Fragen oder Zweifel an den gutachterlichen Schlüssen sollen in erster Linie mit den Gutachtern geklärt werden.
iusNet AR-SVR 15.02.2018

Rechtsmittelbefugnis zweier Unfallversicherer untereinander (8C_396/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Unfallversicherung
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfallversicherer gegen die Verfügung eines anderen Unfallversicherers Einsprache erheben kann. Konkret ging es um eine Versicherte, die über zwei Arbeitgeber bei verschiedenen Versicherern unfallversichert war und einen Nichtberufsunfall erlitt. In dieser Konstellation kann der mitbeteiligte Unfallversicherer gegenüber der Verfügung des gemäss Art. 99 Abs. 2 UVV fallführenden Unfallversicherer Einsprache erheben.
iusNet AR-SVR 13.02.2018

Seiten