In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Auslegung der «Einkommenseinbussen von Angehörigen», die bei der Überentschädigungsfrage nach Art. 69 Abs. 2 ATSG Berücksichtigung finden können.
Anhand eines konkreten Streitfalls beantwortete das Bundesgericht die vom Gesetzgeber offen gelassene Frage, welche Frist für die Vollstreckungsverwirkung für eine rechtskräftig festgesetzte Rente auf zehn Jahre gilt.
Im vorliegenden in 3er-Besetzung ergangenen Urteil war insbesondere die Frage strittig, ob die Detonation eines Kreisblitzes eine ungewöhnliche übermässige Lärmeinwirkung darstelle.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Rolle der Fachmitglieder kantonaler Sozialversicherungsgerichte auseinander.