Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen der Abklärung an Ort und Stelle betreffend Hilflosigkeit (9C_762/2017)
Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen der Abklärung an Ort und Stelle betreffend Hilflosigkeit (9C_762/2017)
Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen der Abklärung an Ort und Stelle betreffend Hilflosigkeit (9C_762/2017)
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass das rechtliche Gehör als Mitwirkungsrecht bei der Beweisaufnahme das Erfordernis beinhalte, dass die versicherte Person im Rahmen einer Abklärung an Ort und Stelle selber befragt wird und sich äussern darf. Einem Abklärungsbericht kommt damit kein Beweiswert zu, wenn das Gespräch lediglich zwischen der Tochter der versicherten Person und der Abklärungsperson stattfand und letztere zwar anwesend war, aber überhaupt nicht in das Gespräch einbezogen wurde. Wenn diesem Aspekt nicht Rechnung getragen wird, kommt es laut Bundesgericht mit Blick auf die formelle Natur des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht darauf an, ob die Anhörung im konkreten Fall für den materiellen Ausgang der Streitsache von Bedeutung ist.
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