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Erwerbsersatzgesetz: Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Erwerbsersatzgesetz: Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Gesetzgebung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Erwerbsersatzgesetz: Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Am Dienstag, 15. September 2020 stimmte der Nationalrat, wie auch schon der Ständerat im März 2020, einer Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes für Mütter zu, welche durch die Krankheit des Neugeborenen, einen längeren Spitalaufenthalt durchgehen müssen. 

Trotz der Zustimmung des Bundesrates und beider Kammern verbleiben noch zwei Differenzen:

  • Der Nationalrat will, dass die Regelung eintritt, sobald die Mutter nach der Geburt während mindestens zwei Wochen ununterbrochen im Spital bleiben muss. Bundesrat und Ständerat wollen, dass die Regelung erst nach drei Wochen greift. 
  • Der National folgt zudem dem Einwand des Bundesrates und beantragt zusätzlich, dass nur Mütter Anspruch auf diese Regelung haben, welche nach dem Mutterschaftsurlaub nachweislich wieder ins Erwerbsleben zurückkehren. 

Mit dieser Änderung des Erwerbsersatzgesetzes soll die Dauer der Mutterschaftsentschädigung auf höchstens 154 Tage verlänger werden (max. 56 Tage mehr als zuvor). Die Kosten der Vorlage liegen bei ca. 6 Mio. CHF/ Jahr. 

iusNet AR-SVR 24.09.2020

 

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