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Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)

Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)

Gesetzgebung
Invalidenversicherung

Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)

Nach der Verabschiedung der Änderung zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung im Juni 2020, hat das Eidgenösissche Departement des Innern am 4. Dezember 2020 das Vernehmlassungsverfahren der Ausführungsbestimmungen eröffnet.

Die verabschiedete Weiterentwicklung verfolgt unter anderem eine Verbesserung der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteueren, die Ausschöpfung des Eingliederungspotential des Versicherten und die Optimierung der Vermittlungsfähigkeit. Um diese Ziele zu erreichen, wurden verschiedene Massnahmen beschlossen:

  • Intensive Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen
  • Gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben
  • Ausbau der Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen, Ärzten und Arbeitgebenden
  • Ersetzung des heutigen Rentenmodells, durch ein stufenloses System 
  • Vereinheitlichung der Regelung zur Abklärung und medizinischen Gutachten, durch Verankerung im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des
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iusNet AR-SVR 9.12.2020

 

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