Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)
Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)
Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)
Nach der Verabschiedung der Änderung zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung im Juni 2020, hat das Eidgenösissche Departement des Innern am 4. Dezember 2020 das Vernehmlassungsverfahren der Ausführungsbestimmungen eröffnet.
Die verabschiedete Weiterentwicklung verfolgt unter anderem eine Verbesserung der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und psychisch erkrankten Versicherten in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteueren, die Ausschöpfung des Eingliederungspotential des Versicherten und die Optimierung der Vermittlungsfähigkeit. Um diese Ziele zu erreichen, wurden verschiedene Massnahmen beschlossen:
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