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Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21)

Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21)

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge

Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21)

Die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze setzten die berufliche Vorsorge schon Länger unter Druck. Im Jahr 2017 versuchte man dieser Entwicklung mit der Reform der Altersvorsorge (AHV 2020) entgegenzuwirken, welche jedoch vom Volk abgelehnt wurde und eine Reform der beruflichen Vorsorge unabdingbar machte. Diese wurde in den letzten Monaten und Jahren in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern (Schweizer Arbeitgeberverband, Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) erarbeitet.

Am Mittwoch, 25. November 2020 wurde die Botschaft (BVG 21) vom Bundesrat verabschiedet und das Parlament beantragt diese zu übernehmen. Die Reform sieht folgende Änderungen vor:

Senkung des Mindestumwandlungssatzes

Der Mindestumwandlungssatz soll mit der Reform auf 6 Prozent (aktuell: 6.8 Prozent) gesenkt werden, da der aktuelle Satz angesichts der demografischen Entwicklung und den niedrigen Zinsen zu hoch ist. 

Einführung eines Rentenzuschlages

Damit die tieferen Renten infolge des Umwandlungssatzes abgefedert werden können, soll ein Ausgleichsmechanismus eingeführt werden. Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und...

iusNet AR-SVR 9.12.2020

 

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