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IV: Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert

IV: Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert

Gesetzgebung
Invalidenversicherung

IV: Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert

Um die Verbesserung der Aufsicht und der Qualität bei medizinischen Gutachten in der Invalidenversicherung zu garantieren, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen folgendes entschieden: 

  • Alle Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen werden überarbeitet. Diese fokussieren sich heute stark auf quantitative Aspekte (z.B. Neurentenquote) und sollen in Zukunft mehr auf die Steuerung und Kontrolle der Vollzugsqualität ausgerichtet werden. 
  • Die Indikatoren, welche dem BSV dazu dienen, die Entwicklung der Invalidenversicherung zu analysieren, werden überarbeitet und weiterentwickelt. Die entwickelten Indikatoren sollen ermöglichen, die Perspektive der Versicherten regelmässig zu befragen und durch die gewonnenen Erkenntnisse, die Wirksamkeit der Eingliederungsmassnahmen zu analysieren. 
  • Ab 2022 wird eine unabhängige Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachtern eingesetzt. Die Vergabe der Gutachten wird transparent vermittelt und die Begutachtungen werden neu mit Tonaufnahmen festgehalten. 
  • Ab 2021 müssen die IV-Stellen zudem Probegutachten einfordern und die Rückmeldung an die Gutachterinnen und Gutachter
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iusNet AR-SVR 23.10.2020

 

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