Auflösung eines Arbeitsvertrages im Profifussball (4A_318/2017)
Auflösung eines Arbeitsvertrages im Profifussball (4A_318/2017)
Auflösung eines Arbeitsvertrages im Profifussball (4A_318/2017)
Ein Fussballer schloss einen auf zwei Saisons befristeten Arbeitsvertrag mit einem Fussballverein ab und wurde einige Tage darauf gestützt auf einen weiteren Vertrag für eine Saison weiterverliehen. Am Ende dieser Saison kündigte der Fussballer den Arbeitsvertrag mit seinem ursprünglichen Fussballverein. Er machte Schadenersatz wegen rechtmässiger Vertragsauflösung und Lohnforderungen geltend. Das TAS gab ihm teilweise Recht. Der Fussballverein gelangte ans Bundesgericht und machte die Verletzung von Art. 190 lit. d und e IPRG geltend. Dem Beschwerdeführer gelang es nicht, darzulegen worin dem TAS ein widersprüchliches, dem Grundsatz von Treu und Glauben verletzendes Verhalten vorzuwerfen ist, weshalb das Bundsgericht nicht weiter darauf eingeht (4.1). Die Verletzung des Grundsatzes pacta sunt servanda stellt nur eine Verletzung des Ordre Public dar, wenn das Gericht eine Klausel im Wissen, dass sie anwendbar ist, nicht anwendet oder den Parteien eine Klausel aufzwingt, die nicht anwendbar ist. Dies war vorliegend nicht der Fall (4.2). Das in Art. 182 Abs. 3 und 190...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.