Nachträgliche Anpassung eines Gemeindebeschlusses zur Verhinderung von Lohnnachzahlung (Mazzeo vs. Italien, 32269/09)
Nachträgliche Anpassung eines Gemeindebeschlusses zur Verhinderung von Lohnnachzahlung (Mazzeo vs. Italien, 32269/09)
Nachträgliche Anpassung eines Gemeindebeschlusses zur Verhinderung von Lohnnachzahlung (Mazzeo vs. Italien, 32269/09)
Die drei Söhne der inzwischen verstorbenen Arbeitnehmerin machten neben der Verletzung des Schutzes des Eigentums im Sinne von Art. 1 Erstes Zusatzprotokoll zur EMRK die Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK geltend. Die Gemeinde und Arbeitgeberin war einem letztinstanzlichen, der gekündigten Arbeitnehmerin Lohnnachzahlung zusprechenden Entscheid nicht nachgekommen. Die Gemeinde stützte sich dabei auf eine nachträgliche Änderung der von ihr selbst gesetzten rechtlichen Grundlage für den genannten Entscheid. Die Beschwerdeführer machten insbesondere die Verletzung des Rechts auf eine gerechte Anhörung innert angemessener Frist, des Anspruchs auf Rechtssicherheit und des Rechts auf Zugang zu einem Gericht geltend. Der EGMR schützt die Beschwerde.
Die Arbeitnehmerin war als Lehrerin in der Schule für Pflegefachpersonen in einer italienischen Gemeinde tätig. Das ganze Personal wurde am 15. Juli 1981 entlassen, weil die Schule auf Entscheid des Regionalpräsidenten hin geschlossen wurde. Die Kündigung war mit dem Versprechen verbunden, dass spätestens 60 Tage nach dem 30. Juli 1981 sämtliche Angestellte durch die gleiche Gemeinde wiederangestellt würden. Nach Ablauf dieser Frist...
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