iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Ist der Kursbesuch ein Lehrvertrag? (4A_503/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Für das Vorliegen eines Lehrvertrags und damit eines besonderen Arbeitsvertrags ist die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Arbeitgeberin und das Tätigwerden in deren Interesse gefordert. Der blosse Besuch eines Kurses genügt nicht.
iusNet AR-SVR 12.03.2018

Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Für die Ablehnung des Vorliegens eines Betriebsübergangs reicht es bei einem Vorgang, in dem die Übergabe der Ausrüstung im Vordergrund steht, nicht aus, dass die bisherigen Arbeitnehmenden für die Durchführung dieser Tätigkeit durch den neuen Betrieb nicht übernommen werden.
iusNet AR-SVR 12.03.2018

Fristlose Kündigung wegen vulgärer Bemerkungen beim Feierabendbier (4A_124/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Argument, eine offizielle Abmahnung hätte am Verhalten des Arbeitnehmers nichts geändert, rechtfertigte die fristlose Kündigung einen Monat nach dem Ereignis nicht.
iusNet AR-SVR 05.03.2018

Arbeitgeberin unterlässt jährliche Zielvereinbarung – Verzicht auf Freiwilligkeit der Bonuszahlung? (4A_378/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Auch ein zahlenmässig festgelegter Bonus kann eine Gratifikation darstellen, sofern die Beurteilung der Zielerreichung im Ermessen der Arbeitgeberin bleibt und der Betrag akzessorisch zum Lohn ist. Unterlässt die Arbeitgeberin die Festlegung der Ziele, kann nicht automatisch auf den Verzicht der Freiwilligkeit geschlossen werden.
iusNet AR-SVR 25.02.2018

Kündigung von Arbeitnehmervertretern aus wirtschaftlichen Gründen (4A_656/2016)

Kommentierung
Kollektives Arbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter ist im Gesetz ausdrücklich verankert. Er gilt auch für die Arbeitnehmervertreter im Leitungsorgan der Personalvorsorgeeinrichtung. Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen bleiben zulässig.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 26.02.2018

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