Bonuszahlung trotz Abgangsentschädigung (4A_651/2017)
Bonuszahlung trotz Abgangsentschädigung (4A_651/2017)
Bonuszahlung trotz Abgangsentschädigung (4A_651/2017)
Der Beschwerdegegner war als Projektleiter bei der Beschwerdeführerin angestellt. Der Arbeitsvertag sah die freiwillige Auszahlung eines Bonus vor. Die Auszahlung war auf Ende Jahr angesetzt. Beim Bonus handelte es sich gemäss entsprechender Vertragsklausel um eine ausserordentliche Zahlung; sowohl Auszahlungsgrund und Höhe der Leistung waren ausdrücklich unbestimmt und standen vollumfänglich im Willen der Arbeitgeberin. Der Arbeitnehmer bestätigte mit Unterzeichnung, dass der Bonus freiwillig war. Zudem war ein allfälliger Bonus nur geschuldet, wenn der Arbeitnehmer im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.
Die Freiwilligkeit des Bonus war vorliegend nicht umstritten. Strittig war hingegen, ob der Arbeitnehmer gegenüber den anderen Mitarbeitenden seines Teams ungerechtfertigt ungleich behandelt wurde, zumal sie für das Jahr 2014 alle einen Bonus erhielten. Das Bundesgericht hält zunächst auch den Grundsatz fest, wonach die Freiwilligkeit eines Bonus seine Grenzen in der unrechtmässigen Ungleichbehandlung eines einzelnen Arbeitnehmers gegenüber einer Vielzahl anderer Arbeitnehmer findet. Eine verpönte Ungleichbehandlung ist jedoch nicht...
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