iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Unangemessene Gesten, unhöfliche und sexistische Aussagen - fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beurteilung, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, erfolgt individuell und nach einer Würdigung der Gesamtumstände. Bei vulgären Äusserungen und sexueller Belästigung fällt der Arbeitsplatzbezug ins Gewicht. Erhöhte Loyalität gegenüber der Arbeitgeberin kommt nicht nur Personen mit weitreichendem Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens, sondern auch auf Arbeitnehmer mit Personalverantwortung zu.
iusNet AR-SVR 23.11.2018

Aufhebungsvereinbarung und Bonuszahlungen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Prinzip der Akzessorietät des Bonus ist nur zu prüfen, falls sich die Arbeitgeberin ausdrückliche Freiwilligkeit der Leistung ausbedungen hat. Die Frage, ob eine Leistung akzessorisch ist, ist bei sehr hohen Einkommen irrelevant. Hier überwiegt der Parteiwille gegenüber dem Arbeitnehmerschutz.
iusNet AR-SVR 24.11.2018

Arbeit auf Abruf und Unternehmensrisiko

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Vereinbarung von Stücklohn ist nach dem vorliegend anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag nicht erlaubt. Die Parteien haben vorliegend die Entrichtung von Lohn gemessen an der Arbeitszeit vereinbart. Deshalb liegt die Vereinbarung von Lohn auf Zeit, und nicht die Vereinbarung von Akkordlohn vor.
iusNet AR-SVR 23.11.2018

Zusammenspiel der Verfahren vor kantonalen Arbeitsinspektoraten und vor Arbeitsgerichten bei psychosozialen Belastungen – kantonale Unterschiede

Zusammenspiel der Verfahren vor kantonalen Arbeitsinspektoraten und vor Arbeitsgerichten bei psychosozialen Belastungen – kantonale Unterschiede
Verfahren | kantonaler Vergleich | Gerichtspraxis | Gesundheit am Arbeitsplatz

Fristlose Kündigung wegen Logowechsel durch leitenden Angestellten

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ein leitender Angestellter änderte eigenmächtig das Firmenlogo und verletzte damit das Gesetz und die Unternehmensstatuten und somit auch seinen Arbeitsvertrag. Er tat dies trotz Kenntnis über die ablehnende Haltung zum Logowechsel durch den Verwaltungsrat.Dieses Verhalten genügte als wichtigen Grund für eine fristlose Entlassung.
iusNet AR-SVR 05.11.2018

L’évolution de la protection contre le licenciement abusif, en particulier en raison du sexe et pour les travailleuses et travailleurs âgés

L’évolution de la protection contre le licenciement abusif, en particulier en raison du sexe et pour les travailleuses et travailleurs âgés
Missbräuchlichkeit | Kündigung | Geschlecht | Alter | Podcast

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