iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Schiedsverfahren im Bereich des Arbeitsrechts

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die von Art. 341 Abs. 1 OR erfassten Ansprüche können erst nach Ablauf eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung einem Schiedsgericht zugewiesen werden. Zweck dieser Einschränkung ist der Schutz des Arbeitnehmers, der sich während des Arbeitsverhältnisses in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber befindet. Die fehlende Schiedsfähigkeit führt nicht dazu, dass ein Schiedsgericht das Ausscheiden eines Gesellschafters, der zugleich Arbeitnehmer ist und dessen Umstände unbeachtet lassen müsste.
iusNet AR-SVR 01.08.2018

Untergang des Konkurrenzverbotes bei Kündigungen ohne begründetem Anlass i.S.v. Art. 340 Abs. 2 OR (4D_29/2018)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Nachdem das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer aufgelöst worden war, machte er gegen seine Arbeitgeberin die ihm ausstehenden Provisionen geltend. Die Arbeitgeberin erklärte die Verrechnung mit einer Forderung aus Konventionalstrafe zufolge der Verletzung des Konkurrenz- und Abwerbeverbotes durch den Arbeitnehmer. Vor dem Bundesgericht machte die Arbeitgeberin die Verletzung des Willkürverbots von Art. 9 BV durch die Vorinstanzen geltend und warf dem Obergericht eine willkürliche Beweiswürdigung vor. Ferner monierte sie die Verletzung des rechtlichen Gehörs von Art. 29 BV.
iusNet AR-SVR 26.07.2018

Entschädigung von Überstunden (4A_178/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Drei Verkäufer eines Detailhandelsgeschäfts in der Stadt Lausanne erhoben Klage auf Entschädigung ihrer Überstunden. Das Bundesgericht ging davon aus, dass die Vorinstanz die Zeugenaussagen zu den Überstunden nicht willkürlich gewürdigt habe. Für die Höhe der Überstundenentschädigung müsse man sich im vorliegenden Fall aber am anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag orientieren.
iusNet AR-SVR 13.07.2018.

Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung - Vorentwurf

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berufliche Vorsorge
Der Bundesrat hat im Dezember 2014 den «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung betreuender und pflegender Angehöriger» verabschiedet. Die Betreuung und Pflege von Personen, die nicht durch das Gesundheitswesen übernommen wird, wird auch heute vielfach durch Familienangehörige oder nahestehende Personen wahrgenommen. Sind diese berufstätig, müssen meist unbezahlte Freitage für die Betreuung bezogen werden. Die Freistellung mit Lohnfortzahlung soll es zukünftig möglichst vielen Erwerbstätigen erlauben, kurzzeitig und ohne Lohneinbusse Betreuungsaufgaben für ihre Angehörigen zu übernehmen. Der Kurzurlaubs ist für eine maximale Dauer von drei Tagen vorgesehen.
iusNet AR-SVR 09.07.2018.

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