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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Anforderung an die Vereinbarung nach Art. 324a Abs. 4 OR

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Der vorliegende Entscheid zeigt einmal mehr, zu welchen Herausforderungen Fragen rund um die Lohnfortzahlung bei Krankheit führen können und wie wichtig die klare vertragliche Formulierung für alle Beteiligten ist.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 24.06.2018

Persönlichkeitsverletzung durch cholerischen, abschätzigen Vorgesetzten (4D_72/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Art. 328 Abs. 1 OR schützt die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz und damit vor Mobbing. Das inkorrekte Verhalten eines Arbeitgebers gegenüber mehreren Mitarbeitenden schliesst das Vorliegen von Mobbing gegenüber einer bestimmten Mitarbeiterin nicht per se aus.
iusNet AR-SVR 21.06.2018

Stellenmeldepflicht tritt per 1. Juli 2018 in Kraft

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Per 1. Juli 2018 wird die Stellenmeldepflicht eingeführt. Ab diesem Datum sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mind. 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden. Der Bund hat dazu eine Liste von Stellen erstellt.
iusNet AR-SVR 19.06.2018

Fristlose Kündigung ohne Entschädigung (4A_431/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Eine einmal ausgesprochene fristlose Kündigung kann nicht in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden. Ebenso wenig zeitigt eine ordentliche Kündigung im Nachgang an eine fristlose Kündigung Wirkung. Unter Würdigung der Gesamtumstände kann auf die Entschädigung nach Art. 337c Abs. 3 OR verzichtet werden.
iusNet AR-SVR 18.06.2018

Befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses (C-46/17)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Rahmenvereinbarung zur Verhinderung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge (RL 1999/70/EG) umfasst allgemein befristet beschäftigte Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, sind nicht gleichem Missbrauchspotential ausgesetzt, wie die von der Richtlinie angedachten Fälle.
iusNet AR-SVR 11.06.2018

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