Bereitschaftszeit (C-518/15)
Bereitschaftszeit (C-518/15)
Bereitschaftszeit (C-518/15)
Der Kläger wurde 1981 freiwilliger Feuerwehrmann des Feuerwehrdienstes in Nivelles, Belgien. Freiwillige Feuerwehrmänner nehmen an den Einsätzen teil und übernehmen auch Wach- und Bereitschaftsdienste. 2009 klagte er gegen die Stadt Nivelles, um eine Entschädigung für seine geleisteten Bereitschaftsdienste, die er zu Hause verbracht hatte. Der Arbeitsgerichtshof Brüssel möchte vorfrageweise wissen, ob die zu Hause geleisteten Bereitschaftsdienste unter die Definition der Arbeitszeit im Sinne des Unionsrechts (Richtlinie 2003/88/EG) fallen.
Art. 11a Nr. 1 der belgischen Verordnung über die Organisation des Feuerwehrdienstes von Nivelles bestimmt, dass während der Zeiten der Rufbereitschaft jedes für die Feuerwehrkaserne von Nivelles tätige freiwillige Mitglied sich jederzeit in einer bestimmten Entfernung von der Feuerwehrkaserne aufhalten muss (Rn. 12).
Einleitend hält der EuGH fest, dass die Richtlinie 2003/88 grundsätzlich keine Anwendung auf die Vergütung von Arbeitnehmer findet – vielmehr beschränkt sie sich auf die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, um den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten...
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