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Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung - Vorentwurf

Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung - Vorentwurf

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Vernehmlassung i.S. Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung - Vorentwurf

Die Vorlage umfasst verschiedene Elemente und neue Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) sowie im Erwerbsersatzgesetz (EOG), die sich teilweise auch gegenseitig bedingen:

Im Obligationenrecht sind u.a. folgende (relativ zwingende) Neuerungen vorgesehen:

  • Betreuungsurlaub: Regelung der Lohnfortzahlung bei Freistellung von Arbeitnehmenden, zur Betreuung von kranken oder verunfallten Personen, die verwandtschaftlich oder familiär nahe stehen, maximal 3 Tage (neuer Artikel 329g OR)
  • Recht auf bezahlten Urlaub für Eltern zur Betreuung ihrer Kinder, wenn diese wegen Krankheit oder Unfall schwer beeinträchtigt sind, maximal 14 Wochen innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten (neuer Artikel 329h OR) 
  • Kündigungsschutz bei Anspruch auf Betreuungsurlaub (Art. 336c Abs. 1 Bst. cbis)

Im Erwerbsersatzgesetz sind u.a. folgende Neuerungen vorgesehen:

  • Anspruchsberechtigung für die Entschädigung für Eltern, die ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen; Pro Krankheitsfall oder Unfall besteht nur ein Anspruch (neuer Artikel 16i EOG)

  • Weitere Regelungen

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iusNet AR-SVR 09.07.2018.

 

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