Untergang des Konkurrenzverbotes bei Kündigungen ohne begründetem Anlass i.S.v. Art. 340 Abs. 2 OR (4D_29/2018)
Untergang des Konkurrenzverbotes bei Kündigungen ohne begründetem Anlass i.S.v. Art. 340 Abs. 2 OR (4D_29/2018)
Untergang des Konkurrenzverbotes bei Kündigungen ohne begründetem Anlass i.S.v. Art. 340 Abs. 2 OR (4D_29/2018)
Der Arbeitnehmer B. war bei der A. AG zuerst als Personalberater und später als Filialleiter tätig. Sein Lohn bestand in einem monatlichen Fixum sowie einem Provisionsvorschuss. Gemäss Arbeitsvertrag hatte B. unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Zusatzprovision. Ziffer 11 des Arbeitsvertrages sah ein Konkurrenz- und Abwerbeverbot mit allfälliger Konventionalstrafe im Falle der Zuwiderhandlung in Höhe des während der letzten zwölf Monate ausbezahlten Bruttolohnes vor.
Nachdem die A. AG das Arbeitsverhältnis mit B. gekündigt hatte, machte B. beim Arbeitsgericht Zürich die ihm ausstehenden Provisionen nebst Zins geltend, deren Höhe er anlässlich der Hauptverhandlung etwas reduzierte. Die A. AG erklärte für den Fall, dass das Gericht die Provisionsansprüche bejahen sollte, die Verrechnung mit einer Forderung aus Konventionalstrafe zufolge Verletzung des Konkurrenz- und Abnahmeverbots durch B. Das Arbeitsgericht hiess die Klage von B. teilweise gut und verurteilte die A. AG zur Bezahlung eines Teilbetrages an B. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die dagegen erhobene Berufung der A. AG ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Vor dem Bundesgericht...
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