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Zivilprozessordnung ZPO: Verbesserungen beim Prozesskostenrecht

Zivilprozessordnung ZPO: Verbesserungen beim Prozesskostenrecht

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Zivilprozessordnung ZPO: Verbesserungen beim Prozesskostenrecht

Der Bundesrat hat am 26. Februar 2020 die Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf zur Kenntnis genommen und die Botschaft zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Es werden folgende Änderungen angestrebt:

Erleichterung des Zugangs zum Gericht: Gerichtskostenvorschüsse sollen tiefer ausfallen, da sie heute insbesondere für Angehörige des Mittelstandes eine faktische Zugangsschranke zum Gericht bedeuten. Darüber hinaus sollen nicht mehr die Parteien das Inkassorisiko der Gegenpartei tragen, sondern der Staat.

Verbesserung der Rechtssicherheit: Vereinfachung der Verfahrenskoordination vereinfachen und punktuelle Stärkung der bewährten Schlichtungsverfahren.

Kollektiver Rechtsschutz: Dieser Vorstoss wurde in der Vernehmlassung kritisch diskutiert. Der Bundesrat hat aus diesen Gründen entschieden, die Frage des kollektiven Rechtsschutzes aus der bestehenden Vorlage herauszulösen und separat zu behandeln.

 

 

iusNet AR-SVR 27.02.2020

 

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