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Fairness der Beziehung zwischen Staat und Bürgerinnen

Fairness der Beziehung zwischen Staat und Bürgerinnen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Fairness der Beziehung zwischen Staat und Bürgerinnen

A. verlangte von der B. AG die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Das Bezirksgericht trat auf die Klage nicht ein. Das Obergericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. A. ersuchte das Bezirksgericht in der Folge darum, ihm die Tonbandaufzeichnungen der Hauptverhandlung zuzustellen, was das abgelehnt wurde (E. 1).

In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde in Zivilsachen nur zulässig, wenn der Streitwert in arbeitsrechtlichen Fällen mindestens CHF 15'000 beträgt. Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit. Die Vorinstanz bezifferte den Streitwert auf CHF 5'000. Mangels anderer Angaben von A. hat es dabei sein Bewenden (E. 2.1).

A. führt in seiner Beschwerde aus, es gehe um die "Fairness der Beziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern" und das Recht "der Bürger auf Kenntnis der über sie vom Staat gespeicherten Personendaten". Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass A. damit nicht aufzuzeigen vermag, dass sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Er unterlässt es, geltend  zu machen, dass hinsichtlich der von ihm...

iusNet AR-SVR 18.11.2020

 

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