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Überstunden und deren Entschädigung

Überstunden und deren Entschädigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Überstunden und deren Entschädigung

Die arbeitnehmende Person A. arbeitete für die B. SA (Arbeitgeberin). Nach einem nichtbetrieblichen Unfall war A. arbeitsunfähig. A. bezog Leistungen der Suva und versuchte, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Anstrenungen wurden immer wieder durch Phasen der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen. Schliesslich wurden wegen fehlender Mitwirkung gewisse Leistungen der Suva eingestellt. Nach erfolgter Kündigung waren insbesondere noch Überstunden offen sowie deren Entschädigung strittig (Sachverhalt).

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die einschägige Norm des GAV nicht ausdrücklich vorsah, dass Überstunden ohne Zuschlag abzugelten sind. Entsprechend war von der Möglichkeit, von der dispositiven Gesetzesregel nach Art. 321c OR abzuweichen, kein Gebrauch gemacht worden. Dementsprechend folgerte das Bundesgericht, dass der Zuschlag von 25% von der Vorinstanz zu Unrecht verweigert worden war (E. 4).

Hingegen erachtete das Bundesgericht im vorliegenden Fall die Erwägung der Vorinstanz als bundesrechtskonform, wonach während der Freistellung im Umfang von 79 Tagen 35.67 Tage als Urlaubstage bezogen wurden. Im vorliegenden Fall könne sich A. nicht auf den...

iusNet AR-SVR 07.12.2020

 

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