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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Staatshaftung durch Verletzung der Fürsorgepflicht wegen Organisationsmängeln und fehlender Rücksicht auf gesundheitliche Belastungen; Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts A-4147/2016 vom 4. August 2017

Staatshaftung durch Verletzung der Fürsorgepflicht wegen Organisationsmängeln und fehlender Rücksicht auf gesundheitliche Belastungen; Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts A-4147/2016 vom 4. August 2017
Verwirkungsfrist | Verfahren | Fürsorgepflicht

Meinungsäusserungsfreiheit in der Verwaltung und Reorganisation (8C_767/2016, 8C_774/2016, 8D_5/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ob die Reorganisation die Ursache oder die Konsequenz der Versetzung des Beschwerdeführers war, ist für die Anwendbarkeit der kantonalen Bestimmung zum Umgang mit Versetzungen irrelevant.
iusNet AR-SVR 09.10.2017

Neue Lohneinreihung der Kindergartenlehrkräfte in ZH nicht zu beanstanden (8C_696/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die im Rahmen der Volksschulreform 2008 eingeführte Lohneinreihung von Kindergartenlehrkräften stellt keine Geschlechterdiskriminierung dar.
iusNet AR-SVR 25.09.2017

Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die offensichtlich schwere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht durch Anhörung vor der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Eine Kündigung ist nach kantonalem Recht missbräuchlich, wenn eine adäquate Umplatzierung möglich ist.
iusNet AR-SVR 22.09.2017

Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Arbeitsschutzrecht
Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.
iusNet AR-SVR 22.09.2017

Anspruch auf rechtliches Gehör - Ausmass des Mangels (8C_681/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Im öffentlichen Personalrecht widerspricht die Aufnahme einer neuen Beschäftigung nicht dem Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses für die Anfechtung einer vorangegangenen Kündigung. Nur bei äusserst groben Mängeln im Verfahren und wenn die Anfechtung nicht den nötigen Schutz mit sich bringt, darf Nichtigkeit der Vertragsauflösung angenommen werden.
iusNet AR-SVR 20.09.2017

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