Eine lohnrelevante Mitarbeiterbeurteilung ist möglich, wenn Leistung, Verhalten und Fähigkeiten trotz längerer Abwesenheiten der Arbeitnehmenden beurteilbar sind.
Die Vollstreckbarkeit eines letztinstanzlichen Urteils als Teil des Rechts auf ein gerichtliches Verfahren i.S.v. Art. 6 EMRK darf nicht durch nachträgliche Anpassung von Behördenentscheiden ausgehöhlt werden.
Staatshaftung durch Verletzung der Fürsorgepflicht wegen Organisationsmängeln und fehlender Rücksicht auf gesundheitliche Belastungen; Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts A-4147/2016 vom 4. August 2017
Ob die Reorganisation die Ursache oder die Konsequenz der Versetzung des Beschwerdeführers war, ist für die Anwendbarkeit der kantonalen Bestimmung zum Umgang mit Versetzungen irrelevant.
Im Rahmen der Reorganisation der Division Infrastruktur wurden bei den SBB 50 der bestehenden 200 Stellen gestrichen. Die Arbeitnehmerin wehrt sich gegen die Überweisung ins Arbeitsmarktcenter.