Einsicht ins Personaldossier und Staatsgeheimnisse (Yonchev vs. Bulgaria (12504/09))
Einsicht ins Personaldossier und Staatsgeheimnisse (Yonchev vs. Bulgaria (12504/09))
Einsicht ins Personaldossier und Staatsgeheimnisse (Yonchev vs. Bulgaria (12504/09))
Der Beschwerdeführer war seit 1977 als Polizeiangehöriger in Bulgarien angestellt. In dieser Funktion hatte er zahlreiche internationale Aufträge ausgeführt. Im Jahre 2001 bewarb er sich für eine erneute internationale Mission. Im Rahmen dieser Bewerbung wurden mit ihm zwei psychologische Tests durchgeführt. Gestützt darauf wurde ihm mitgeteilt, dass er für den Einsatz nicht geeignet sei. Als Folge des negativen Ausgangs des ersten Tests trat der Beschwerdeführer vom Polizeidienst zurück (Rz. 5ff.).
2003 beantragte der Beschwerdeführer beim Innenministerium Akteneinsicht in sein persönliches Dossier. Dieser Antrag wurde sowohl durch die Behörden als auch später durch die Gerichte abgelehnt. Der zuständige Minister teilte dem Beschwerdeführer im Jahre 2006 mit, es könne keine Einsicht gewährt werden, weil sein ganzes Personaldossier geheim sei. Das Dossier enthalte die Resultate über Untersuchungen betreffend die Anstellung einer Person, was unter das Amtsgeheiminis falle. Auch wenn einzelne Dokumente im Dossier nicht hochvertraulich seien, mache das Vorhandensein anderer hochvertraulicher Dokumente das gesamte Personaldossier hochvertraulich und geheim (Rz. 34f.)....
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