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Whistleblowing in der Verwaltung

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Whistleblowing in der Verwaltung

Ein Kader-Angestellter der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf hatte der Eidgenössischen Finanzverwaltung Informationen zu den Missständen im Informatikbereich der Amtsstelle zukommen lassen. Zudem kamen interne Berichte über die Zentrale Ausgleichsstelle an die Medien, die zu Ermittlung gegen den Beschwerdeführer und andere Mitarbeiter führten. Der Mitarbeiter reichte daraufhin Strafanzeige gegen den Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung ein. Beide Strafverfahren wurden zwischenzeitlich eingestellt.

Dem Beschwerdeführer wurde gekündigt. Das Gericht kommt zum Schluss, dass die Kündigung nicht missbräuchlich war, weil dem Mitarbeiter nicht wegen der Weitergabe von Informationen gekündigt wurde, sondern wegen seines Verhaltens, wie beispielsweise die komplette Verweigerung der Kommunikation, was zu einem vergifteten Arbeitsklima führte.

 

iusNet AR-SVR 28.11.2017

 

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