Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts
Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts
Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts
Der in der Finanzdirektion des Staates Freiburg angestellte Beschwerdeführer A. war per 1.07.2007 als Revisor III angestellt und in die Lohnklasse 19, Stufe 4 eingereiht. Nachdem am 1.08.2013 eine neue Richtlinie über die Einstufung der Revisoren in Kraft gesetzt wurde, stellte er einen Antrag auf die Beförderung zum Revisor II mit der Begründung, dass er das Zertifikat der Schweizerischen Steuerkonferenz II erhalten habe. Nachdem zuerst das kantonale Steueramt A. mitteilte, dass er die Anforderungen zur Ausübung der Tätigkeit als Revisor II nicht erfülle, beantragte er beim kantonalen Amt für Personal und Organisation die rückwirkende Einstufung in die Lohnklasse 21 ab 1.01.2013 und machte eine Ungleichbehandlung insbesondere im Verhältnis zu zwei seiner Kolleginnen geltend. Das Amt sah keinen Grund, die Einstufung rückwirkend zu korrigieren, brachte aber den Vorschlag, den Beschwerdeführer ab dem 1.01.2018 in die Funktion des Revisors II (Lohnklasse 21, Stufe 13) zu befördern, sofern er am 1.07.2017 über eine zehnjährige Erfahrung verfügt. Die dagegen erhobene Beschwerde wegen einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Einreihung und Beförderung wurde vom...
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