Grenzenlose Observation? (8C_570/2016)
Grenzenlose Observation? (8C_570/2016)
Grenzenlose Observation? (8C_570/2016)
Dieses in 5-er Besetzung ergangene und öffentlich beratene Urteil aus der Unfallversicherung reiht sich ein in die (allzu) grosszügige "Observationspraxis" des Bundesgerichts in der Nachfolge des Vukota-Bojić-Urteils des EGMR.
Die Versicherte verletzte sich bei einem Unfall das linke Handgelenk. Gemäss einer ersten Einschätzung des medizinischen Gutachters konnte die Versicherte ihre bisherige Tätigkeit als Sekretärin nicht mehr ausüben, in einer anderen Tätigkeit (insb. ohne Einsatz der rechten Hand) sei dagegen aus medizinischer Sicht eine Arbeitsfähigkeit gegeben (z.B. Telefonistin, Empfangsdienst).
Auf ihrem Facebook-Profil pries die Versicherte auch nach dem Unfall ihr Patchwork-Atelier (Textilhandwerk) sowie ein Gästehaus an. Dies veranlasste den Versicherer zu Überwachungsmassnahmen: Der beauftragte Privatdetektiv reservierte für drei Personen (zwei Erwachsene, ein Kind von fünf Jahren) ein Zimmer im Gästehaus, das von der Versicherten und ihrem Mann im Ausland betrieben wurde. Der Detektiv lieferte dem Versicherer...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.