Beitragsstatut von Taxifahrern (8C_571/2017)
Beitragsstatut von Taxifahrern (8C_571/2017)
Beitragsstatut von Taxifahrern (8C_571/2017)
Aufgrund der Streitigkeiten über das Beitragsstatut von Uber-Fahrern lassen Fälle zur beitragsrechtlichen Qualifikation von Taxifahrern aufhorchen. In diesem in 3-er Besetzung gefällten Entscheid ging es um "traditionelle" Taxifahrer, die einer Funkzentrale angeschlossen waren.
Die Suva stufte die Funkzentrale als Arbeitgeberin ein, was vom Bundesgericht wie auch von der Vorinstanz geschützt wurde. Das Bundesgericht erinnerte daran, dass gemäss der einschlägigen Wegleitung über den massgebenden Lohn Taxifahrer im Allgemeinen auch dann als unselbstständig Erwerbstätige gelten, wenn sie ein eigenes Fahrzeug benutzen, aber einer Taxizentrale angeschlossen sind (E. 2).
Weiter sprachen im vorliegenden Fall folgende Umstände für eine unselbständige Tätigkeit (insb. E. 3.1):
- Einhalten der Vorschriften der Zentrale zu den Fahrzeugen
- Einhalten der Vorschriften der Zentrale zum Auftreten und Verhalten der Taxihalter gegenüber den Kunden
- Vertragliche Verpflichtung zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildung
- Verwenden des Namens der Zentrale für das Fahrzeug
- Angewiesenheit auf Infrastruktur der Zentrale
- Verbot ...
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