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Kantonale Initiative (NE): Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt (17.308)

Kantonale Initiative (NE): Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt (17.308)

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Kantonale Initiative (NE): Für ein Bundesgesetz über zuckerhaltige Produkte und für einen beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt (17.308)

Der Ständerat hat am 6. März 2018 dafür abgestimmt, der Initiative keine Folge zu geben und ist so seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit gefolgt. Der Ständerat will keine "Zuckersteuer" einführen und vertraut auf die freiwilligen Massnahmen der Zuckerindustrie zur Reduktion des Zuckergehalts in Lebensmitteln und Getränken.

Die vom Kanton Neuenburg eingereichte Standesinitiative sieht die Verwendung der Einnahmen der Steuer für die Prävention von Erkrankungen vor, die durch erhöhten Zucker- und Süssstoffkonsum bedingt sind, wie Diabetes und Fettleibigkeit.
Im angestrebten Bundesgesetz soll vorgeschrieben werden, welche Berufsgruppen der Steuer unterliegen. Es sind auch Beschränkungen bei der Abgabe von stark zuckerhaltigen Lebensmitteln sowie bei der Werbung für solche Produkte in der LGV (Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung) vorgesehen. Die Befürworter versprechen sich von der geplanten neuen Norm eine positive Erfolgsbilanz analog derjenigen bei der Tabakprävention.

iusNet AR-SVR 21.03.2018

 

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