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Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten (17.3637)

Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten (17.3637)

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten (17.3637)

National- und Ständerat haben die Motion der SGK-SR angenommen. Der Bundesrat wird damit angehalten, die Maximalrabatte für Krankenkassenprämien bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos zu belassen. Dies bedeutet, dass keine weiteren Abstufungen der Franchiserabatte vorgenommen werden sollen.

Die Kommission sowie die beiden Räte sprechen sich damit gegen die vom Bundesrat am  28. Juni 2017 angekündigte Vorgabe aus, dass die Maximalrabatte in Zukunft je nach Franchisehöhe abgestuft werden sollen, d.h. dass die Rabatte für Erwachsene zwischen 80 Prozent (Franchise von 500 Franken) und 50 Prozent (Franchise von 2500 Franken) des zusätzlich übernommenen Risikos liegen sollten. Der Vorschlag des Bundesrats berücksichtigt Überlegungen und Studien, die einen Zusammenhang zwischen hoher Wahlfranchise und unterlassenen Arztbesuchen von finanziell schlechter gestellten Personen vermuten bzw. belegen. Ein mögliches Risiko der gemäss Motion angestrebten Eigenverantwortung bestehe darin, dass Personen mit kleinerem Budget aus Angst vor selbst zu tragenden Kosten auf medizinische Erstkonsultationen verzichten und sich damit selbst schaden können...

iusNet AR-SVR 22.03.2018

 

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