Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (17.3622)
Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (17.3622)
Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (17.3622)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hatte am 27. Juni 2017 eine Motion eingereicht zum Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Die in der EU zulässigen Health Claims sollten auch in der Schweiz möglich sein, konkret sollte mit der Motion der Bundesrat beauftragt werden, den Parallelimport für Arzneimittel der Abgabekategorie E zu vereinfachen. Die Motion wurde vom Ständerat am 14. September 2017 angenommen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats votierte am 21. Februar 2018 einstimmig für eine Ablehnung der Motion und folgte damit auch der Stellungnahme des Bundesrates. Dieser hatte sich gegen eine Aufhebung der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Medikamenten der Abgabekategorie E ausgesprochen, da dies eine Gesetzesrevision bedingt hätte und nicht mehr in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht wäre. Die Motion wurde am 16.3. im Nationalrat abgelehnt.
Es sollen nun andere Massnahmen auf dem Verordnungsweg geprüft werden, die eine Vereinfachung von...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.