iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung wegen verspäteter Meldung einer Gefahrensituation

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Eine fristlose Kündigung muss umgehend nach Kenntnisnahme der schweren Treuepflichtverletzung ausgesprochen werden. In öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ist dies aufgrund der Gewährung des rechtlichen Gehörs zu relativieren.
iusNet AR-SVR 22.02.2020

Abfindung und Fehlverhalten im öffentlichen Dienstverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Vorinstanz hatte die Unzulässigkeit einer fristlosen Kündigung trotz Verfehlungen des Arbeitnehmers festgestellt. Das auch nach mehreren Ermahnungen und eines Verweises sich nicht bessernde schwerwiegende Fehlverhalten war zumindest teilweise auf die psychische Erkrankung des Arbeitnehmers zurückzuführen. Vor Bundesgericht war nun strittig, ob der Arbeitnehmer neben der zugesprochenen Pönalentschädigung Anspruch auf eine Abfindung nach Personalgesetz hatte.
iusNet AR-SVR 27.01.2020

Klauseln zur Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen und fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die fristlose Kündigung ist auszusprechen, sobald die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses führenden Ereignisse bekannt werden. Die Arbeitgeberin darf damit zuwarten, wenn sie noch Abklärungen treffen, vielleicht sogar eine (verdeckte) interne Untersuchung durchführen muss. Sie hat bei Abklärungen in delikaten Fällen sehr vorsichtig vorzugehen, um eine allfällige Vorverurteilung des Arbeitenehmers zu vermeiden. Vorliegend lag aber keiner dieser Spezialfälle vor.
iusNet AR-SVR 22.09.2019

Einkäufe durch Testkunden und unsinnige Zielvorgaben

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Wenn der Arbeitnehmer einen Grund für eine Kündigung setzt, kann dies zu Sanktionen durch die Arbeitslosenversicherung in Form von Einstelltagen führen. Die Einstufung des Verschuldens des Arbeitnehmers durch die Arbeitslosenkasse hat jedoch auf die Einschätzung der Zivilgerichte über die Zulässigkeit der fristlosen Kündigung keinen Einfluss.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 23.09.2019

Fristlose Kündigung wegen Verbreitung von Vorwürfen und Informationen

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Um zu beurteilen, ob die fristlose Kündigung rasch genug ausgesprochen wurde, ist das vertrauenszerrüttende Ereignis festzuhalten und auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstverhältnisses Rücksicht zu nehmen. Ein Hausverbot kann eine mildere Alternative zur fristlosen Kündigung darstellen, ist aber aufgrund der hohen hierarchischen Stellung des Angestellten kein geeignetes Mittel, die durch das Amt verfolgten öffentlichen Interessen zu wahren.
iusNet AR-SVR 16.09.2019

Fristlose Kündigung nach Mystery-Shopping-Tests

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden Entscheid mit der Frage, ob die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin aufgrund des – im Rahmen «Mystery-Shopping-Tests» entstandenen – Verdachts auf Diebstahl nach Art. 337 OR gerechtfertigt war.
iusNet AR-SVR 25.08.2019

Fristlose Kündigung wegen Verletzung von Herausgabepflichten nach Art. 321b OR

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden Fall mit der Rechtmässigkeit der fristlosen Kündigung gemäss Art. 337 OR und äusserte sich u.a. dazu, inwieweit die Verletzung der in Art. 321b Abs. 2 OR festgehaltenen Herausgabepflicht die Arbeitgeberin zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen kann.
iusNet AR-SVR 10.04.2019

Fristlose Kündigung wegen unrechtmässigem Streik

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Die Teilnahme an einem unrechtmässigen Streik ist an sich noch kein Grund für eine fristlose Kündigung. Da hier jedoch auf die Unrechtmässigkeit des Streiks hingewiesen und die fristlose Kündigung angedroht wurde, waren die fristlosen Kündigungen zulässig.
iusNet AR-SVR 28.01.2019

Unangemessene Gesten, unhöfliche und sexistische Aussagen - fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beurteilung, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, erfolgt individuell und nach einer Würdigung der Gesamtumstände. Bei vulgären Äusserungen und sexueller Belästigung fällt der Arbeitsplatzbezug ins Gewicht. Erhöhte Loyalität gegenüber der Arbeitgeberin kommt nicht nur Personen mit weitreichendem Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens, sondern auch auf Arbeitnehmer mit Personalverantwortung zu.
iusNet AR-SVR 23.11.2018

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