Fristlose Kündigung nach Mystery-Shopping-Tests
Fristlose Kündigung nach Mystery-Shopping-Tests
Fristlose Kündigung nach Mystery-Shopping-Tests
Nachdem die Arbeitgeberin im Rahmen mehrerer «Mystery-Shopping-Tests» die fehlende bzw. verspätete Erfassung von Transaktionen und Belegen zum Zeitpunkt des Verkaufs festgestellt hatte, kündigte sie der Arbeitnehmerin fristlos. Die Vorinstanz verpflichtete die Arbeitgeberin zur Zahlung von ca. CHF 4'359 und CHF 2'626 zuzüglich 5 % Zins.
Das Bundesgericht weist darauf hin, dass das Arbeitsverhältnis beim Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Massgabe von Art. 337 Abs. 1 OR jederzeit aufgelöst werden kann. Als wichtiger Grund gelte jeder Umstand, bei dessen Vorliegen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist (Art. 337 Abs. 2 OR). Die geltend gemachten Gründe müssen zum Verlust des Vertrauensverhältnisses geführt haben. Grundsätzlich könne nur ein besonderer schwerer Verstoss und damit zusammenhängender Vertrauensverlust eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Bei weniger schwerwiegenden Gründen erfordere eine solche Kündigung eine vorgängige Abmahnung. Die Arbeitgeberin habe ihre Angestellte ermutigt bzw. aufgefordert, dafür zu sorgen, dass jeder Kunde mindestens drei Artikel kaufte. Um dem nachzukommen, erfasste die Arbeitnehmerin die Transaktionen...
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