Das Bundesgericht überprüft den Entscheid der Vorinstanz, die im Sachverhalt kein ungerechtfertigtes Verlassen der Arbeitsstelle und eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung erblickte.
Das Bundesgericht schützte einen Entscheid der Vorinstanz, die eine fristlose Kündigung als rechtmässig erachtete, nachdem der Arbeitnehmer unkooperativ im Zusammenhang mit seiner Zivildienstpflicht agiert hatte.