iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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fristlose Kündigung

Erbschleicherin oder doch nicht?

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht
Unbestritten war, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsvertrag bestand, für den Mindestlohnvorschriften für in Haushalten tätige Personen galten. Auch war die fristlose ungerechtfertigte Kündigung nicht umstritten, lediglich die Höhe der Überstundenentschädigung und der Entschädigung für die ungerechtfertigte Kündigung.
iusNet AR-SVR 26.11.2024

Entschädigung nach fristloser Entlassung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beschwerdegegnerin wurde von der Beschwerdeführerin fristlos entlassen, nachdem sie voll arbeitsunfähig geworden war. Die Beschwerdeführerin wurde von der Vorinstanz verurteilt, der Beschwerdegegnerin ausstehende Lohnforderungen nachzuzahlen sowie sie wegen ungerechtfertigter Kündigung zu entschädigen. Die Beschwerdeführerin beanstandete die Höhe der Entschädigung.
iusNet AR-SVR 21.10.2024

Fristlose Kündigung wegen aktiven Abwerbens für die Konkurrenz

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ein Investmentbanker versuchte Mitglieder seines Teams zu überzeugen, zusammen mit ihm zu kündigen und zur Konkurrenz zu wechseln. Seine Arbeitgeberin entliess ihn, als sie davon erfuhr, mit sofortiger Wirkung.
iusNet AR-SVR 15.08.2024

Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zu BGer 4A_546/2023 vom 13. Mai 2024

In Urteil 4A_546/2023 vom 13. Mai 2024 befasste sich das Bundesgericht gleich mit verschiedenen Fragen materieller aber auch prozessualer Natur, u.a. mit den Anforderungen an eine fristlose Kündigung nach bereits ergangener ordentlicher Kündigung sowie der Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen von Arbeitnehmenden und der antizipierten Beweiswürdigung durch die Vorinstanz.
Anina Kuoni
iusNet AR-SVR 24.07.2024

Höhere Anforderungen bei fristloser Entlassung nach ordentlicher Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht wies die Beschwerde einer AG ab, die Aufbau und Betrieb einer Plattform für den Austausch von Daten, Dienstleistungen und Waren bezweckt. Sie kündigte einem Arbeitnehmer – dem Beschwerdegegner – per sofort aus wichtigem Grund, nachdem sie ihm bereits ordentlich gekündigt hatte. Dieser klagte erfolgreich auf Gehaltsnachzahlungen und Entschädigung inkl. Zins.
iusNet AR-SVR 25.06.2024

Fristlose Entlassungen müssen unverzüglich ausgesprochen werden

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist beim Vorliegen wichtiger Gründe zulässig (Art. 337 Abs. 1 OR). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes muss die Kündigung mit sofortiger Wirkung unverzüglich erfolgen.
iusNet AR-SVR 25.06.2024

Kein Schadenersatz durch den Arbeitnehmer

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Nach einem Streit, dessen Hintergründe unklar sind, kam es zur Umstrukturierung der Führungsetage einer AG. Die abgewählten Verwaltungsräte stellten sich auf den Standpunkt, dass der neue Verwaltungsrat die Kontrolle über die Firma unrechtmässig erlangt hatte, klagten und traten weiterhin als Organe der Firma in Erscheinung, woraufhin ein Streit um die Zeichnungsberechtigungen und Berechtigung zur Freigabe von Zahlungen entbrannte. Der Finance Manager hatte genug davon und kündigte zunächst ordentlich sein Arbeitsverhältnis.

Fristlose Entlassung und Arbeitszeugnis

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beschwerdeführerin wehrte sich vor Bundesgericht gegen das Urteil der Vorinstanz, welches die fristlose Entlassung der Beschwerdegegnerin als ungerechtfertigt erachtete. Die fristlose Kündigung erfolgte, weil die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin vorwarf, ein Arbeitszeugnis ungerechtfertigt erlangt zu haben.
iusNet AR-SVR 13.03.2024

Fristlose Entlassung eines Polizisten

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Kantonspolizei löste das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer wegen Verletzung der Treuepflicht gemäss § 49 des Personalgesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 1998 (PG/ZH; LS 177.10) mit sofortiger Wirkung auf. Zur Begründung führte sie an, der Beschwerdeführer habe sich aktiv an der Plattform "Wir für Euch" beteiligt; diese richte sich gegen die Polizeiarbeit bei der Durchsetzung der COVID-Massnahmen und rufe Polizeiangehörige zur Missachtung der Dienstpflicht und die übrigen Bürger zu querulatorischen Anzeigen gegen Polizisten auf. Dagegen wehrte sich der Beschwerdeführer vor Bundesgericht und forderte Lohnersatz sowie eine Entschädigung und Abfindung.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

Fristlose Entlassung wegen krankheitsbedingter Abwesenheit trotz Arztzeugnis

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Dem Beschwerdegegner wurde fristlos gekündigt. Der Beschwerdeführer behauptete, er sei unentschuldigt seinem Arbeitsplatz ferngeblieben, obwohl ein Arztzeugnis seine Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen bestätigte.
iusNet AR-SVR 20.02.2024

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