iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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fristlose Kündigung

Covidmassnahmen: Nichtbefolgung der Maskentragpflicht

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Beschwerdeführerin hat nach der im Rahmen der Covidmassnahmen per Ende Oktober 2020 erfolgten Einführung der Maskentragpflicht in Gebäuden der Stadtverwaltung Zürich unter Berufung auf ein ärztliches Zeugnis geltend gemacht, sie könne aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen.
iusNet AR-SVR 19.07.2023

Fristlose Kündigung eines Museumswärters: rechtliche Beurteilung durch Erstgericht willkürlich

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Weil die Beurteilung der Gesamtheit der Umstände durch das Erstgericht willkürlich war, wurde die Beschwerde gutgeheissen, das angefochtene Urteil abgeändert, die fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses aufgehoben und der Beschwerdeführer rückwirkend wieder in sein Amt eingesetzt.
iusNet AR-SVR 16.12.2022

Sexuelle Belästigung berechtigt zur fristlosen Kündigung eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Nachdem zwei sexuelle Belästigungen eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten erstellt waren, durfte die SBB diesen fristlos entlassen. Die SBB befragte die betroffene Mitarbeiterin sowie einen weiteren Mitarbeiter als Auskunftsperson, ohne Teilnahme des verletzenden Bedienstetem, was aufrung überwiegender öffentlicher und privater Interessen (Fürsorgepflicht) rechtens war.
iusNet AR-SVR 15.11.2022

Rechtsanwalt nicht zwangsläufig externer Ermittler

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht beurteilte eine fristlose Verdachtskündigung gegen einen "Head of Investments", nachdem ein Rechtsanwalt einer Bank gemeldet hatte, dass dieser versucht habe, einige Kundenberater:innen abzuwerben.
iusNet AR-SVR 27.06.2022

Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kein wichtiger Grund für fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Der fristlosen Kündigung einer Arbeitnehmerin, die zwischenzeitlich zur Grenzgängerin geworden war, mit der Begründung, ihre Arbeitsbewilligung sei abgelaufen, fehlte es im vorliegenden Fall an einem wichtigen Grund.
iusNet AR-SVR 07.06.2022

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