Eine fristlose Kündigung wegen einer groben Verkehrsregelverletzung, die mit einem Dienstwagen in Ausführung der Tätigkeit begangen wird, erfolgt rechtmässig.. Verhält sich dazu der Arbeitnehmer nach begangener Tat nicht integer, ergibt sich daraus ein weiterer Grund für die Zerrüttung des Vertrauens.