Fristlose Entlassung wegen krankheitsbedingter Abwesenheit trotz Arztzeugnis
Fristlose Entlassung wegen krankheitsbedingter Abwesenheit trotz Arztzeugnis
Fristlose Entlassung wegen krankheitsbedingter Abwesenheit trotz Arztzeugnis
Der Beschwerdegegner blieb am 7. Dezember 2020 seinem Arbeitsplatz fern. Ein Arztzeugnis datiert vom 8. Dezember bestätigte seine Abwesenheit bis am 14. Dezember. Am 10. Dezember wurde ihm fristlos gekündigt.
Die Vorinstanz entschied, dass die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt war und sprach dem Beschwerdegegner eine Entschädigung von vier Monatslöhnen zu. Dagegen wehrte sich der Beschwerdeführer: Streitig war aber nicht die Höhe der Entschädigung, sondern der für die Berechnung der geschuldeten ausstehenden Lohnzahlungen inkl. Zinsen (E. 3.2).
Zudem seien – nach der Ankündigung, dass die Firma, bei der der Beschwerdegegner angestellt war, von einer anderen Firma übernommen werden sollte – Geld, Aktenschränke, Kundendaten und weitere Buchungsunterlagen verschwunden. Der Diebstahl konnte aber nicht nachgewiesen werden und es wurde auch keine Strafanzeige eingereicht.
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