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Erbschleicherin oder doch nicht?

Erbschleicherin oder doch nicht?

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Erbschleicherin oder doch nicht?

Die Beschwerdeführerin – eine Pflegerin – warf der Beschwerdegegnerin – der Gepflegten – vor, dass sie aufgrund ihrer fortschreitenden Krankheit immer mehr Stunden für die Pflege aufwenden musste, etwa in der Form von Sonntagsarbeit oder der Verzicht auf Ferien.

Die Beschwerdeführerin machte weiter geltend, die fristlose Entlassung sei abrupt nach mehreren Jahren freundschaftlichen Verhältnisses erfolgt, was sie als Undankbarkeit der Beschwerdegegnerin wertete. Die Folgen seien erheblich gewesen, u.a. die Kündigung ihres Mietvertrags sowie eine Strafanzeige. Die Vorinstanz zweifelte jedoch daran: Die Wohnung sei schmutzig gewesen und die Beschwerdegegnerin beklagte einen Mangel an Nahrung im Haus. Zudem seien die wahren Beweggründer der Beschwerdeführerin in Erbschaftserwartung gelegen. Das Bundesgericht verwies darauf, dass die Beschwerdeführerin lediglich appellatorische Kritik am Urteil der Vorinstanz üben würde und keine stichhalten Argumente gegen die Begründung der Vorinstanz vorbrächte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.

iusNet AR-SVR 21.11.2024

 

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