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Krankentaggeldversicherung - Frist für Berufswechsel

Krankentaggeldversicherung - Frist für Berufswechsel

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Krankentaggeldversicherung - Frist für Berufswechsel

Die Beschwerdeführerin war als Betriebsinhaberin bei der Beschwerdegegnerin gegen Lohnausfall versichert. Am 18. November 2013 ersuchte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin um Taggeldleistungen, da ein festgestellter Tumor im Fussgelenk baldmöglichst entfernt werden sollte und sie eine neue Mitarbeiterin eingestellt habe, um sie zu ersetzen. Darauf erhielt die Beschwerdeführerin Taggeldleistungen von der Beschwerdegegnerin. Die Beschwerdegegnerin stellte am 19. März 2015 fest, dass sie zwar in ihrer jetzigen Tätigkeit als Dogwalkerin zu 30 % arbeitsunfähig sei. Wenn sie aber eine sitzende Tätigkeit ausüben würde, wäre sie zu 100% arbeitsfähig. Die Taggeldleistungen würden, «um einen möglichst guten Wiedereinstieg im Betrieb zu ermöglichen», noch bis 30. April 2015 erbracht. Darauf beantragte die Beschwerdeführerin, dass die eingestellten Taggelder für die Arbeitsunfähigkeit wegen des Fussleidens weiterbezahlt würden und meldete einen neuen Krankheitsfall wegen psychischen Beeinträchtigungen an.

Die Beschwerdeführerin machte vor der Vorinstanz einerseits Taggelder für ein Fussleiden und andererseits für eine psychische Beeinträchtigung geltend (E. 3), wobei...

iusNet AR-SVR 26.01.2020

 

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