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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Alkoholprobleme am Arbeitsplatz

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_189/2023

Aufgrund eines Alkoholproblems, das sich auf die Arbeit der Arbeitnehmerin auswirkte, sprach die Arbeitgeberin am 11. September 2018 eine Verwarnung aus, in der sie mit der Kündigung drohte, falls die Arbeitnehmerin erneut betrunken am Arbeitsplatz erscheinen sollte. Am 12. oder 13. September 2018 entschied sich die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin zu kündigen und teilte ihr diese Absicht mit. Die Arbeitgeberin kündigte der Arbeitnehmerin am 1. November 2018 ordentlich per Brief.
iusNet AR-SVR 14.11.2023

Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer erhielt während seines Arbeitsverhältnisses erstmals im Januar 2011, dann im August 2011 und danach jährlich im März jeweils zum Teil substanzielle Lohnerhöhungen. Sein Lohn stieg innerhalb von fünf Jahren insgesamt um 50%. Auch die regelmässig ausgerichteten Gratifikationen nahmen jährlich erheblich zu.
iusNet AR-SVR 13.11.2023

Rechtmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 4A_304/2021 vom 10. März 2023

Im Urteil 4A_304/2021 vom 10. März 2023 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage der rechtmissbräuchlichen Geltendmachung von Überstunden- und Überzeitentschädigungen auseinander. Es erachtete die Geltendmachung der Überstundenentschädigung trotz fehlender gültiger Wegbedingung derselben als rechtsmissbräuchlich, während es die vom Arbeitnehmer verlangte Überzeitentschädigung guthiess. Weshalb das Bundesgericht die Frage nach dem Rechtsmissbrauch für Überstunden und Überzeit unterschiedlich beantwortete, wird in der Kommentierung näher beleuchtet.
Olivia Biehal
iusNet AR-SVR 13.11.2023

Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Wird eine Frau mit gleichwertigen Qualifikationen für gleichartige Arbeit zu einem tieferen Lohn als ihre männlichen Arbeitskollegen eingestellt, liegt sehr wahrscheinlich eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (Art. 3 GlG und Art. 8 Abs. 3 BV).
iusNet AR-SVR 11.08.2023

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