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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Anstellungsverhältnis von Schulleitenden und Lehrpersonen der Volksschule

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Der vorliegende Fachbeitrag gibt eine Übersicht über die wesentlichen Gesetzesgrundlagen für Lehrpersonen und Schulleitende im Kanton Zürich. Dabei werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede im für die beiden Personengruppen anwendbaren Recht aufgezeigt.
Vania Dobreva
iusNet AR-SVR 02.01.2024

Sexuelle Handlungen mit Kindern

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

8C_376/2023

Gegen einen Pastoralassistenten der katholischen Kirche im Kanton Jura lief ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Er informierte den Pastor über das laufende Verfahren. Darauf hin wurde er per sofort freigestellt und aufgefordert, sein Anhörungsrecht auszuüben, von welchem er auch Gebrauch machte. Er wehrte sich daraufhin gegen die Entlassung.
iusNet AR-SVR 14.12.2023

Privatrechtlicher Arbeitsvertrag oder öffentliches Personalrecht?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Im vorliegenden Fall musste das Bundesgericht beurteilen, ob der Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an der Universität Genf bei dessen Beendigung dem privaten Individualarbeitsrecht oder dem öffentlichen Personalrecht unterstand.
iusNet AR-SVR 12.12.2023

Entlassung eines Professors altershalber

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Der Beschwerdeführer war einerseits als leitender Arzt im Kinderspital im Rahmen einer privatrechtlichen Anstellung und andererseits als öffentlich-rechtlich angestellter ordentlicher Professor tätig. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis wurde fristlos aufgelöst. Als Professor an der Universität Zürich wurde er daraufhin altershalber entlassen.
iusNet AR-SVR 07.12.2023

Kündigung während laufendem Strafverfahren

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Gegen den Beschwerdeführer wurde Strafanzeige erstattet, weil diverse Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit Auftragsvergaben, für die er verantwortlich war, vermutet wurden. Zunächst wurde er bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts von der Arbeitsleistung freigestellt und schliesslich wegen wichtiger Gründe fristlos entlassen. Der Beschwerdeführer machte daraufhin diverse Lohnforderungen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist geltend.
iusNet AR-SVR 06.12.2023

Entlassung verhältnismässig bei gravierenden Führungsmängeln während der Probezeit im öffentlichen Dienstverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Dem Beschwerdeführer wurden gravierende Führungsmängel vorgeworfen, u.a. mangelhafte Kommunikation sowohl mit seinen Untergebenen als auch mit Klientinnen und Klienten sowie wiederholte sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen und Drohungen diesen gegenüber. Da diese schwerwiegenden und wiederholten Verfehlungen für seinen Vorgesetzten nicht akzeptabel waren, wurde sein Dienstverhältnis aufgelöst.

Das Verfahren der Kündigung wegen mangelhafter Leistung oder unbefriedigenden Verhaltens im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beim Kanton Zürich setzt einen sachlich zureichenden Grund voraus und sie darf nicht missbräuchlich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts sein. Ein sachlicher Grund liegt u.a. bei mangelhafter Leistung oder unbefriedigendem Verhalten vor. Der Beitrag basiert auf den Rechtsgrundlagen des Personalrechts des Kantons Zürich. Die Frage der Verhältnismässigkeit einer Kündigung sowie der Einhaltung der Verfahrensgarantien und die dadurch bestehenden Herausforderungen, stellen sich in vergleichbarer Weise in allen öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 20.09.2023

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