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Keine Narrenfreiheit auf Social Media

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Keine Narrenfreiheit auf Social Media

Der Mathematiklehrerin wurde vorgeworfen, auf diversen Social Media Plattformen unter anderem Drohungen gegen sein Arbeitgeberin ausgesprochen zu haben und rassistische, nationalsozialistische sowie antisemitische Inhalte gepostet zu haben. Sie wurde zu einem Gespräch eingeladen, wo sie u.a. zu einer Stellungnahme zu den auf Social Media geposteten Videos, Bildern und Texten sowie zu den unangemessenen Kommentaren im schulischen Umfeld Stellung nehmen sollte. Sie bestritt, ihren Pflichten als Lehrerin nicht nachgekommen zu sein und wehrte sich gerichtlich gegen ihre Entlassung. Sie berief sich auf die Meinungsfreiheit in Bezug auf die auf Social Media geposteten Inhalte. Da sie sich aber auch dazu im Unterricht geäussert hatte und von Personen im öffentlichen Dienst auch ausserhalb ihres Dienstverhältnisses ein loyales Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber gefordert werden kann, und sie weiterhin an der Veröffentlichung der umstrittenen Inhalte festhielt, wurde ihre Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen.

iusNet AR-SVR 05.01.2024

 

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