Sexuelle Handlungen mit Kindern
Sexuelle Handlungen mit Kindern
Sexuelle Handlungen mit Kindern
Gegen einen Pastoralassistenten der katholischen Kirche im Kanton Jura lief ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Er informierte den Pastor über das laufende Verfahren. Darauf hin wurde er per sofort freigestellt und aufgefordert, sein Anhörungsrecht auszuüben, von welchem er auch Gebrauch machte. Er wehrte sich daraufhin gegen die Entlassung.
Im für diesen Fall geltenden Personalrecht fanden sich keine Bestimmungen in Bezug auf eine fristlose Entlassung, weshalb Art. 337 OR zur Anwendung kommt. Das Gericht erachtete die fristlose Entlassung als gerechtfertigt. Auch sei der Entlassungsbescheid innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt (E. 6).
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