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Wucherische Untervermietung von mehreren Wohnungen rechtfertigt Kündigung eines Staatsangestellten

Wucherische Untervermietung von mehreren Wohnungen rechtfertigt Kündigung eines Staatsangestellten

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Wucherische Untervermietung von mehreren Wohnungen rechtfertigt Kündigung eines Staatsangestellten

Einem Staatsangestellten aus dem oberen Management der Kantonsverwaltung Genf wurde die Stelle gekündigt, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden war, u.a. wegen Wucher und Verstosses gegen das über Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 (SR 142.20). Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und äusserte sich folgendermassen zu den Kündigungsgründen:

  • Die kantonale Behörde ist seiner Begründungspflicht gemäss Personalgesetz nachgekommen. Der Beschwerdeführer sei – aufgrund der Untersuchungshaft – nicht zur Arbeit erschienen und habe es unterlassen, seinen Arbeitgeber rechtzeitig und unverzüglich über seine Abwesenheit zu informieren, obwohl es ihm möglich gewesen wäre (E. 4.2.1).
  • Das dem Beschwerdeführer zu Last gelegte wucherische Verhalten im Strafverfahren (Untermiete mehrerer Wohnungen in unhygienischen und unmenschlichen Bedingungen an Sans-Papiers mit einem monatlichen Gewinn von über CHF 40'000) sei unvereinbar mit den Erwartungen, die das Personalgesetz an die Angehörige der Staatsverwaltung stelle und verstosse daher gegen die Dienstpflichten (E. 4.2.2).
  • Die Untermietverhältnisse stellen eine nicht angemeldete
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iusNet AR-SVR 16.08.2022

 

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